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Frage 65
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Was ist vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage zu prüfen?
Die Abnahme der Anlage darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen.
Die Anlage muss abgenommen sein und jährlich überprüft werden. Die Inbetriebnahme darf nur durch eine besonders geprüfte Person erfolgen.
Die Anlage muss abgenommen sein, die Inbetriebnahme darf nur durch eine besonders geprüfte Person erfolgen.
Die Anlage muss abgenommen sein, Leitungen und Anschlüsse müssen dicht sein. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen.