anker-los
✦
Üben
▾
Fragenübersicht
Zufallsmodus
Binnen
See
Kombi
Gewichtet
Binnen
See
Kombi
Prüfung
Binnen
See
Kombi
Meine Statistik
✦
Anmelden
Fragenübersicht
Zufallsmodus
Binnen
See
Kombi
Gewichtet
Binnen (nur angemeldet)
See (nur angemeldet)
Kombi (nur angemeldet)
Prüfung
Binnen
See
Kombi
Konto
Meine Statistik (nur angemeldet)
Anmelden
Frage 171
⚠ Fehler melden
Wo ist das Ankern verboten?
Im Fahrwasser, wenn es durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) bekanntgemacht worden ist. Außerhalb des Fahrwassers auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch entsprechende Sichtzeichen bezeichnet sind.
Im Fahrwasser, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals; innerhalb von Fährund Brückenstrecken; 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen.
Im Fahrwasser, auf Seeschifffahrtsstraßen, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals; innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken; 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen.
Im Fahrwasser, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals und in Vogelschutz- und Naturschutzgebieten sowie generell innerhalb von Nationalparks.